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   OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08   

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https://dejure.org/2009,6319
OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08 (https://dejure.org/2009,6319)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.01.2009 - 19 U 150/08 (https://dejure.org/2009,6319)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 19 U 150/08 (https://dejure.org/2009,6319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Ausschlagung einer Erbschaft sowie Anfechtung einer Erbschaftsannahme wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

  • IWW
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 119; 1943; 2306
    Keine Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Irrtum über die tatsächlichen Wertverhältnisse des Nachlasses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Ausschlagung einer Erbschaft; Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

  • Judicialis

    BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 1943; ; BGB § 1944; ; BGB § 1945; ; BGB § 1954; ; BGB § 1955; ; BGB § 1956; ; BGB § 2087 Abs. 2; ; BGB § 2306 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Ausschlagung der Erbschaft; Anfechtung der Erbschaftsannahme wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtnis - Vermächtnis mit Ausgleichszahlung: Recht zur Ausschlagung richtet sich nach Quotentheorie

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlagungsfrist - Ausschlagung einer beschwerten Erbschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1182
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08
    Eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB wird bejaht, wenn es um die Überschuldung des Nachlasses geht oder um eine Belastung des Nachlasses mit wesentlichen Verbindlichkeiten (z.B. Vermächtnis), deren rechtlicher Bestand ungeklärt ist (BGH NJW 1989, 2885).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 120/01

    Anfechtung der Erbausschlagung: Anfechtungsgrund des Irrtums über eine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08
    Weiter wird hierzu gerechnet die Höhe des Erbanteils (OLG Hamm NJW 1966, 1080), die Größe des Nachlasses (KG OLGZ 1993, 1 [Unkenntnis von in früherer DDR gelegenem Immobilienvermögen]), Irrtum über Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass, wenn dieser Irrtum zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung führt (KG NJW-RR 2004, 941).
  • OLG Hamm, 27.11.1965 - 15 W 121/65
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08
    Weiter wird hierzu gerechnet die Höhe des Erbanteils (OLG Hamm NJW 1966, 1080), die Größe des Nachlasses (KG OLGZ 1993, 1 [Unkenntnis von in früherer DDR gelegenem Immobilienvermögen]), Irrtum über Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass, wenn dieser Irrtum zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung führt (KG NJW-RR 2004, 941).
  • KG, 11.08.1992 - 1 W 38/91

    Anfechtung; Anfechtbarkeit; Erbe; Ausschlagung; Immobilien; DDR

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2009 - 19 U 150/08
    Weiter wird hierzu gerechnet die Höhe des Erbanteils (OLG Hamm NJW 1966, 1080), die Größe des Nachlasses (KG OLGZ 1993, 1 [Unkenntnis von in früherer DDR gelegenem Immobilienvermögen]), Irrtum über Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass, wenn dieser Irrtum zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung führt (KG NJW-RR 2004, 941).
  • OLG Rostock, 14.09.2011 - 3 W 118/10

    Unrichtigkeit des Erbscheins; Anfechtung der versäumten Ausschlagungsfrist

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen, sind aber nur relevant, wenn sie auf unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhen, der Irrtum also wesentliche Verbindlichkeiten betrifft, deren Bestehen ungeklärt ist (BGH, Urt. v. 08.02.1989, IVa ZR 98/87, NJW 1989, 2885; BayObLG, Beschl. v. 05.07.2002, 1Z BR 45/01, NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.09.2008, 3 Wx 123/08, NJW 2009, 12; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 31.01.2011, I-3 Wx 21/11, 3 Wx 21/11, FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart, Urt. v. 29.01.2009, 19 U 150/08, FamRZ 2009, 1182).
  • KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18

    Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung

    15 Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn der Irrtum nicht nur auf einer unzutreffenden Bewertung der dem Erklärenden bekannten Nachlassgegenstände, sondern vielmehr auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er - wie vorliegend - keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (vgl. BGH NJW 1989, 2885; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182 - 1183, zitiert nach juris, dort Rdz. 26; BayObLG NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 12; vgl. auch Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 77. Auflage § 119 Rdnr. 27 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2020 - 3 Wx 167/19

    Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums; Annahme der

    Das wird bei einem Irrtum darüber angenommen, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht, sofern der Irrtum auf falschen Vorstellungen über das Vorhandensein von Nachlassgegenständen oder -verbindlichkeiten beruht, nicht aber auf einer fehlerhaften Einschätzung des Wertes (Senat, ErbR 2015, 91; FamRZ 2011, 1171; OLG Stuttgart FamRZ 2009, 1182; KG NJW-RR 2004, 941; BayObLG NJW 2003, 2016; Leipold, a.a.O., Rn. 13 f.).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 66/21

    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers für Einziehung von Erbschein und

    Fehlvorstellungen darüber, dass die Verbindlichkeiten den Wert der Nachlassgegenstände übersteigen, begründen aber nur dann einen zur Anfechtung berechtigenden Eigenschaftsirrtum, wenn sie auf konkreten unrichtigen Vorstellungen über die Zusammensetzung des Nachlasses hinsichtlich des Bestandes an Aktiva und Passiva beruhen (vgl. KG, Beschluss vom 20.02.2018 - 6 W 1/18 -, juris Rn. 15; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.01.2009 - 19 U 150/08 -, juris Rn. 26 f.; OLG München, Beschluss vom 28.07.2015 - 31 Wx 54/15 -, juris Rn. 9).
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